Soundcheck Februar 2023

Soundcheck

Wir haben uns im bereits die interessantesten Neuveröffentlichungen im zweiten Monat des Jahres auf den Seziertisch gelegt und in unserem Februar Soundcheck für euch bewertet.

Mit dabei sind: IN FLAMES, STEEL PANTHER, AVATAR, DELAIN und sicher noch einige andere bekannte Bands. Vielleicht ist ja auch die ein oder andere Neuentdeckung für euch dabei.

03.02.2023

"HINTER DIR! EIN DREIKÖPFIGER AFFE!" - Guybrush Threepwood

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Those Damn Crows, Sanguisugabogg, Grade 2, Distant, ZSK, In Flames, Steel Panther, Siena Root, Insomnium, Delain, Avatar und Air Raid auf Tour

6 Kommentare zu Soundcheck Februar 2023

  1. ultra.silvam sagt:

    Warum benutzt ihr eigentlich ein AI Bild im Header? Ist euch nicht bewusst wie umstritten bzw. rechtlich mehr als fragwürdig die Verwendung solcher Bilder ist, oder ist es euch einfach egal?

  2. Cyi sagt:

    …..

    Kleb dich auf ne Straße!

  3. ultra.silvam sagt:

    @Cyi: Naja, man kann halt echte Künstler unterstützen und AI boykottieren, oder einfach nur dumme Kommentare abgeben…

  4. Hansi sagt:

    Ich bin mir nicht ganz sicher worauf ultra.silvam genau abzielt, aber der Aspekt Urheberrecht ist bei AI-Kunst tatsächlich ein rechtlich umstrittener Punkt. Der Hinweis bzw. die Frage an die verantwortliche Redaktion ist daher schon sinnvoll. Was man von Cyis Kommentar leider nicht behaupten kann.

  5. Cyi sagt:

    Nunja, da ihr meinen Kommentar nicht als trigger benutzt um euch selbst zu informieren.

    In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von KI-Bildgeneratoren. Allerdings gelten die gleichen gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen auch für diese Technologie. Die Diskussion ist allerdings auch nicht ganz neu. Bereits zu Zeiten des Mathematikers Benoît Mandelbrot, der bereits in den 70ern Mathematik und Kunst vereinte, wurde diskutiert, ob Fraktale (als Ergebnis eines Algorithmus) urheberrechtlich geschützte Werke seien, was jedoch überwiegend verneint wurde.

    Das Urheberrecht an Bildern steht grundsätzlich demjenigen zu, der sie erstellt hat – im Rahmen der KI, kommen hier mehrere Berechtigte in Frage, die KI selbst, der Betreiber (Entwickler) des KI-Bildgenerators oder der Nutzer, der den Input und die Vorgaben macht, so dass die KI nur Werkzeug des Nutzers oder auch Betreibers ist. Fest steht – die KI kann selbst und isoliert betrachtet keine urheberrechtlich geschützten Werken hervorbringen. Das Urheberrecht sieht als Voraussetzung für den Schutz vor, dass das Werk eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, also von einer natürlichen Person geschaffen wurde.

    Metal.de wird sich in diese Richtung bestimmt abgesichert haben

  6. destrukt. sagt:

    Woran erkennt man, dass es sich um ein AI generiertes Bild handelt? Gibts da irgendwelche Erkennungsmerkmale? Interessiert mich tatsächlich.