Visionary666 - Into Abeyance

Review

Szenekennern sollten die Köpfe hinter dem neuen Death-Metal-Projekt VISIONARY666 bekannt sein: Da haben sich mit Sven van Dijk, Ivo Hilgenkamp, Robert Schortman und William Vlierman nämlich vier Leute zusammengetan, die durch ihre Mitarbeit in Bands wie ALTAR oder THE MONOLITH DEATHCULT bereits an der einen oder anderen kultigen Scheibe beteiligt waren. Abgerundet wird das illustre Namedropping durch den Mann hinter dem Mischpult: Jörg Uken aus dem Soundlogde Studio, der unter anderem schon mit GOD DETHRONED, SINISTER und DEW-SCENTED gearbeitet hat, zeichnet für das Mixen und Mastern von „Into Abeyance“, dem Debütalbum der Band, verantwortlich. Und nun die alles entscheidende Frage: Können VISIONARY666 auf „Into Abeyance“ halten, was die Referenzen versprechen?

Klare Frage, klare Antwort: jein! Dass bei einer solchen Flut an beteiligten Namen technisch oder kompositorisch irgendwas schlechtes herausgekommen ist, sollte sowieso ausgeschlossen sein, und insofern ist „Into Abeyance“ ein rundum gefälliges Stück Death-Metal-Gepolter. Die Herren an den Mikros grunzen herrlich tief, die Gitarren erinnern an US-amerikanische Brutalo-Genrekollegen, während das in Sachen Geschwindigkeit eher zurückgenommen agierende Schlagzeug und die klaren Song- und Riffstrukturen jedoch dafür sorgen, dass VISIONARY666 zu keiner Sekunde überladen, zu frickelig oder zu stumpf klingen. Hier gilt: US-Brutalismus trifft klassisch niederländischen Todesmörtel – und das auf gefällige Art und Weise.

Trotzdem ist „Into Abeyance“ auch kein richtig großes Album, denn so nett die Ausrichtung des Materials auch ist: Songs, die längerfristig im Gehörgang bleiben, sucht man auf VISIONARY666′ Debüt vergeblich. Das Album mörtelt, messert und panzert ohne Ende, aber unter dem Strich fehlt einem doch das große Riff, der eingängige Mittelteil, die markante Gesangslinie. VISIONARY666 machen auf „Into Abeyance“ sicherlich nichts verkehrt und eine Menge Spaß … Langzeitwirkung wird das Album aber so gut wie gar nicht haben.

27.10.2015
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