Spylown - Depth

Review

Was vielversprechend beginnt, muss bedauerlicherweise nicht immer so weitergehen. Die Schweizer Band SPYLOWN, welche sich nur schwer einer definitiven Genreschublade zuordnen lassen will und ihren Stil selbst als Chaoscore bezeichnet, legt der geneigten Hörerschaft mit “Depth“ ihr aktuell zweites Album vor. Beim ersten Anspielen begegnet dem Hörer ein wahrhaft uneingängiges Pottpourri aus allerhand Sparten. Doch hierzu später mehr.

Rein produktionstechnisch gesehen, muss man dem Vierer deutliches Steigerungspotential attestieren. Zwar ist die etwas rumpelnde Produktion im Gesamtpaket mit Blechtonnen-Snare sicherlich in Teilen so gewollt und man kokettiert mit Songtiteln wie “The Paper God“ oder “Give Me The Truth“ ganz offensichtlich mit dem Grind- und Crustlager, jedoch ist die Produktion dafür wieder zu steril und geht so gar nicht in Richtung RETALIATION oder SKITSYSTEM. Also künftig lieber deutlicher in die eine oder andere Ecke. Dies ist auch irgendwie der rote Faden des musikalischen Konzepts. Weder Fisch noch Fleisch zu spielen, birgt in sich natürlich eine enorme Herausforderung, was einer Band wie BURNT BY THE SUN gelingen mag, SPYLOWN aber leider hieran vorbeigeschrammt sind.

Die Songs sind oftmals sehr langatmig und bieten nach Standardriffs, die man auch bei frühen KORN oder auch FEAR FACTORY hätte hören können, nicht die Finesse, im Anschluss ein Highlight zu bieten. Generell sind die Stücke eher im Midtempo-Bereich gehalten, aber durchaus mit einigen Blasts oder Doublebass-Passagen gewürzt. Der Gesang ist wiederum eine klare Ode an den Grindcore und erinnert mit den durchweg hohen Screams an PIG DESTROYER. Als Anspieltip des Albums möchte ich letztlich den Song “Inside“ erwähnen, welcher das doch klar vorhandene Potential der Band zeigt und bei welchem man gekonnt den Spagat zwischen den göttlichen BOTCH und COALESCE bewältigt. Mehr davon! Insgesamt ein eher durchschnittliches Album, welches allerdings Lust auf mehr macht und man die künftige Entwicklung von SPYLOWN gespannt verfolgen darf.

07.10.2012
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