Hellstorm - Into The Mouth Of The Dead Reign

Review

Fast zwanzig Jahre sind die beiden früheren IRREVERENCE-Musiker „Hypnos“ (Gitarre) und „Ares“ (Bass) mit diesem Unternehmen nun schon am Start, wirklich bekannt werden konnte die Truppe bislang aber noch nicht. Zwar haben sich HELLSTORM in ihrer Heimat durch unzählige Live-Shows (unter anderem zusammen mit WHIPLASH, CORONER, VOIVOD oder DISMEMBER) in all den Jahren einen durchaus guten Namen erspielen können, außerhalb Italiens ist bisher aber noch nicht viel gegangen.

Ob sich daran mit dem zweiten Album des Quartetts aus Mailand etwas ändern wird, bleibt abzuwarten, denn auch wenn man die spieltechnische Klasse der Truppe immer wieder erkennen kann, gibt es momentan auch in „ihrem“ Segment, dem von brachialen Death Metal-Elementen unterspickten harschen Thrash, einfach zu viel Wettbewerb, der wesentlich zwingender agiert.

Will sagen, die Inspirationsquellen der Truppe, die seit der Bandgründung VENOM, KREATOR, SODOM, DESTRUCTION und POSSESSED lauten, lassen sich immer noch heraushören, auch wenn HELLSTORM vom spieltechnischen Aspekt her mittlerweile auf deutlich höherem Niveau agieren als dies genannten Helden in ihrer Frühzeit. Dennoch ist nichts an der Tatsache zu ändern, dass die Italiener nahezu Hook-frei agieren und daher deutlich schwerer zugänglich sind als andere Formationen.

Zwar wissen sich die Herrschaften durch diverse gitarrentechnische Schmankerl locker von der „Rumpel-Fraktion“ abzuheben und kommen auf „Into the Mouth Of The Dead Reign“ im Vergleich zum 2003er Vorgängerwerk „The Legion Of The Storm“ wesentlich schneller auf den Punkt, durch den wahrlich schauderhaften, hölzernen Drum-Sound wird der Hörgenuss aber recht schnell wieder minimalisiert, zumal das Schlagzeug auch nicht wirklich groovt.

Von einem ihrem Bandnamen gerecht werdenden „Unwetter“ innerhalb der Szene sind HELLSTORM also immer noch weit entfernt. Respekt verdient die Formation aber dennoch, zumal man nicht viele Acts findet, die ihren Stiefel dermaßen langfristig durchzieht.

30.11.2012
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