Broken Arrow - Abyss Of Darkness

Review

Tataa, ich präsentiere einen der Anwärter auf das grottigste Cover des Jahres: BROKEN ARROW mit ihrem Debüt „Abyss Of Darkness“. Barbusige Meerjungfrauen umkreisen samt Haien ein Wal-ähnliches U-Boot, alles ist schön bunt und Sinn macht es überhaupt keinen. Ganz so schlimm ist die Musik der fünf Italiener, die u.a. Nick Savio (WHITE SKULL, VICIOUS MARY) an der Gitarre haben, dann zum Glück nicht ausgefallen, aber einmal mehr erwartet einen melodischer Power Metal aus dem Land in Stiefelform, weswegen ich mir ein Gähnen nicht verkneifen kann. Diesmal werden zwar nicht RHAPSODY und Konsorten zitiert, sondern man blickt eher in Richtung von klassischen Hard n‘ Heavy-Sounds. Das Ergebnis ist aber trotzdem nicht unbedingt zufriedenstellend. RAINBOW, DEEP PURPLE und BLACK SABBATH sind große Namen, an denen sich dieses Werk hier zu seinem Pech messen lassen muss. Tja, und dabei fällt unwillkürlich auf, dass BROKEN ARROW, von ein paar gelungenen Soliflitzereien abgesehen, eben nicht mehr auf dem Kasten haben als durchschnittliches Standard-Riffing. Dave Baduenas Vocals gehen nur in Ordnung, wenn er in aggressiveren RAGE-Peavy-Regionen shoutet. Trällert er jedoch auf melodiös-höherem Eis, bricht er unweigerlich in selbiges ein. Am kritikwürdigsten sind jedoch die eigentlich für den Bombast verantwortlichen Arrangements. Episch-mächtig ist hier nämlich gar nichts. Stattdessen klingt alles etwas mickrig-verkümmert und gleichermaßen künstlich-synthetisch, ohne eine natürliche Symbiose mit dem Metalanteil der Musik einzugehen. Richtig unterirdisch ist das Niveau von BROKEN ARROW aber im Gegensatz zu anderen italienischen Retortencombos nicht, denn immerhin haben sie einige eingängige Melodien am Start („Abyss Of Darkness“, „Invisible Heroes“, „the Call“), was dieses Album zu akzeptabler Hintergrundberieselung ohne Nervfaktor macht. Zu mehr sind diese fünf Südeuropäer auf ihrem Erstling nicht fähig. Und wenn ich mal den Großteil der Spaghetti-Szene betrachte, glaube ich da auch an keine Änderung.

06.08.2003
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