Steel Panther
Balls Out landet auf dem Index
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Und wieder haben die Sittenwächter zugeschlagen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat ds neue Album „Balls Out“ von STEEL PANTHER indiziert.
Man stört sich an den humoristisch-expliziten Lyrics des Albums. Dickes Ding!
Galerie mit 26 Bildern: Steel Panther - On The Prowl European Tour 2024 in Dortmund11.10.2012
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Definitiv die Lachnummer des Monats! *Kopfschüttel* Mit solchen Aktionen lenkt die BPjM doch immer wieder sehr erfolgreich davon ab, dass sie eigentlich eine wichtige und sinnvolle Aufgabe übernehmen könnte/müsste/sollte.
Welche „wichtige und sinnvolle“ Aufgabe denn? Die BPjM ist nichts weiter als eine Zensurbehörde, die nach blanker Willkür agiert – und das, wo doch laut GG angeblich keine Zensur stattfindet. Aber schmeißt ruhig Metalbands auf den Index – solange Xavier Naidoo, Kool Savas, Sido, Bushido & Co. Schwulenfeindlichkeit und asoziales Verhalten predigen können, scheint ja alles in Ordnung in Deutschland zu sein…
Ganz so ist’s ja auch nicht – von Aggro Berlin ist zum Beispiel auch so einiges auf dem Index. Trotzdem gebe ich dir im Großen und Ganzen Recht – Zensurbehörde, die keiner braucht. Bzw. die keiner brauchen würde, würden solche Dinge wie FSK- und USK-Freigaben von den Einzelhändlern mal vernünfitg berücksichtigt werden.
Im Grunde bewirkt der Index doch eh nicht, was er bewirken soll. Ich erinnere mich, dass der Index für mich damals, als junger, minderjähriger Film- und Horrorfan, eher als Einkaufsliste funktioniert hat … .
Die keiner brauchen würde? Die BPjM hat nach strenger Auslegung von Art. 5 GG keinerlei Legitimation. Aber „Jugendschutz“ wird ja genauso als Argument für staatl. Repression und Aushöhlung des GG rangezogen wie „Terrorismus“ (Vorratsdatenspeicherung), „nationale Sicherheit“ (Staatstrojaner) oder „Kampf gegen Rechts“ (NSU). Hier wird einfach wegzensiert, was man von staatl. Seite aus nicht haben will, ganz egal wie absurd die „Begründungen“ dafür sind. Um den Schutz der Jugend geht’s dabei am allerwenigsten. Mal abgesehen davon, dass dafür die Eltern da sind, und sonst keiner.
Art. 5 GG, Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Der Jugendschutz wird hier also nicht nur „einfach so“ und ohne Legitimation herangezogen, sondern ist genauso im Grundgesetzverankert. Verstehe mich nicht falsch: Schön finde ich das auch nicht, aber die Legitimation ist da schon vorhanden.
Ich finde den Versuch, den Kontakt von Kindern mit gewaltverherrlichendem Kram und Pornos einzuschränken durchaus sinnvoll. Insbesondere das mit einer Indizierung verbundene Werbeverbot, sowie dass indizierte Produkte nicht mehr einfach ins Regal eines Kaufhauses gestellt werden dürfen, ist meines Erachtens nach gut und richtig. Die Probleme fangen eben damit an, wie die BPjM ihren Auftrag in die Praxis umsetzt. Eine (Teil-)Zensur, um die es sich bei einer Indizierung de facto handelt, sollte eben als ultima ratio verstanden werden und nicht als probates Mittel um vermeintliche moralische Verwerflichkeiten anzuprangern. Für den Jugendschutz sind tatsächlich Regelungen wie die FSK/USK-Freigabe als „normaler“ Weg wesentlich sinnvoller und auch bei deren Umsetzung liegt manches im Argen. Den Jugendschutz komplett als Elternsache zu betrachten funktioniert leider nur in einer Welt, in der man Kinder wegsperrt, damit sie nicht außerhalb der Familie mit z.B. Werbung in Kontakt kommen können.
Ich kann meine Meinung dazu in einem einfachen Satz zusammenfassen: Verbote haben selten etwas bewirkt und sollten und düften immer nur das allerletzte Mittel sein