Rock am Ring
Name gesichert - Standort für 2015 in Kürze
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Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung die vorliegende einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg aufgehoben und ihm das Namensrecht an „Rock am Ring“ zugesprochen. In einer Pressemitteilung lässt Lieberberg verlauten:
„Mit Erleichterung und Zufriedenheit hat Marek Lieberberg die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz aufgenommen, nach dem er nunmehr weiter den Titel ‚Rock am Ring‘ für sein Festival verwenden darf. ‚Ich empfinde es als ein Stück Gerechtigkeit, das von mir erfundene Festival nunmehr unter seinem Namen an einem neuen Schauplatz weiterzuführen…‘, erklärte der Frankfurter Veranstalter in einer Stellungnahme zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung.
Dem Unterfangen von Konkurrenten, sich auf die Tradition seines Festivals zu beziehen und der Anmaßung, sie fortsetzen zu wollen, sei nunmehr ein Riegel vorgeschoben worden. Lieberberg kündigte an, in Kürze den Standort für Rock am Ring vom 5. bis 7. Juni 2015 bekanntzugeben. Die Programmplanung sei bereits erheblich fortgeschritten.„