Legacy Open Air
Rettungsmaßnahmen gescheitert
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Das Legacy Open Air wurde jetzt endgültig abgesagt. In einer Pressemitteilung heißt es, dass die Rettungsmaßnahmen gescheitert sind und dass der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Stunz, das Festival nicht mehr retten konnte. Ob Fans, die sich bereits ein Ticket gekauft hatten, ihr Geld zurückerstattet bekommen – und wenn ja, wieviel – ist derzeit noch nicht abzusehen. Ihnen wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens jedoch eine Quote in Aussicht gestellt, sprich: ein Anteil aus der Insolvenzmasse.
Hier die Pressemitteilung im vollständigen Wortlaut:
„Die Rettungsmaßnahmen für das Legacy Open Air sind gescheitert. Trotz größter Bemühungen und intensiver Verhandlungen konnte Rechtsanwalt Christian Stunz das Festival, das von der insolventen Legacy Open Air GmbH veranstaltet werden sollte, nicht mehr retten.
In den vergangen Wochen hatte der vorläufige Insolvenzverwalter der Legacy Open Air GmbH, Christian Stunz, über 375 potentielle Investoren und strategische potentielle Partner im In- und Ausland angesprochen, mit einigen von ihnen wurden Verhandlungen geführt. Parallel hatte der Rechtsanwalt Bands und sonstige Beteiligte kontaktiert, um Sanierungsbeiträge zu verhandeln. Leider konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Eine Durchführung des bereits vor der Zuständigkeitsbegründung des vorläufigen Insolvenzverwalters abgesagten Festivals ist nicht mehr darstellbar. „Trotz all unserer Bemühungen und der Bereitschaft einiger Bands den Sanierungsplan zu unterstützen, konnten wir das Festival nicht mehr retten. Ausschlaggebend hierfür war im Wesentlichen die – nach heutiger Sicht verfrühte – Absage des Festivals durch den Veranstalter selbst kurz vor der Insolvenzantragstellung. Diese Mitteilung hat nicht nur zu Verunsicherung geführt, sondern auch Beteiligte veranlasst, für den betreffenden Zeitraum, in dem das Festival stattfinden sollte, anderweitig zu disponieren“, so der vorläufige Insolvenzverwalter.
Nunmehr konzentrieren sich seine Bemühungen und Anstrengungen auf die weitere Ermittlung von Vermögensgegenständen und die Identifizierung von etwaigen Rückgewähransprüchen zur Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse.
Für die Fans, die Tickets für das Festival gekauft haben, besteht – ebenso wie für sonstige Gläubiger – im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Quotenaussicht. Die diesbezüglichen Forderungen können jedoch erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Wann und in welcher Höhe eine Quote ausgezahlt wird, ist aktuell aber noch nicht prognostizierbar.
Die Coburger Legacy Open Air GmbH, der Veranstalter des gleichnamigen Hardrock-Festivals, hatte am 31. März einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das zuständige Amtsgericht Coburg bestellte daraufhin Rechtsanwalt Christian Stunz von der auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Kanzlei hww wienberg wilhelm zum vorläufigen Insolvenzverwalter.“
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