Hamburg beschließt 2G-Regelung
ungeimpfte Getestete mit negativem Test können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden
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Die Hamburger Bürgerschaft hat am heutigen Tag die 2G-Regelung beschlossen. Damit können ungeimpfte Getestete selbst mit negativem Test von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Im Gegenzug entfallen für Geimpfte und Genesene die Beschränkungen in Bezug auf Abstandvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnungen.
2G-Regelung gilt ab Samstag, den 28.08.2021
Die 2G-Regelung soll eine zusätzliche Option für Anbieter von Veranstaltungen sein. Die Bedingungen müssen strikt kontrolliert werden und für den Zugang wird ein Nachweis (Impfpass, Nachweis der Genesung) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis benötigt. Die Nachweispflicht gilt für alle Teilnehmer, also auch Bedienstete und Künstler, einer angemeldeten 2G-Veranstaltung. Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen und dürfen derartige Angebote wahrnehmen. Veranstaltungen nach der 2G-Regel können bereits am kommenden Samstag erstmalig stattfinden.
Die Betreiber müssen sich online anmelden, wenn das 2G-Optionsmodell genutzt werden soll sowie vor Ort die Kontrolle der Impf- und Genesenen-Nachweise in Verbindung mit einem Lichtbildausweis sicherstellen. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 20.000 Euro.
Volle Auslastung der Clubs in Hamburg wird es auch mit der 2G-Regelung nicht geben
In Gaststätten, in denen die 2G-Option gilt, können Tische wieder beliebig platziert werden, Masken müssen an festen Steh- und Sitzplätzen nicht mehr getragen werden und auch die Abstandspflicht entfällt. Es gibt keine Testpflicht mehr und die Sperrstunde ist für solche Betriebe aufgehoben. Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks dürfen unter der 2G-Option wieder alle Plätze anbieten, in Inneneinrichtungen muss aber eine medizinische Maske getragen werden – ebenso beim Tanzen.
In Musikclubs, bei Livemusik-Veranstaltungen und bei Sport-Events dürfen bei geschlossenen Räumen 1.300 Menschen kommen, Outdoor bis zu 2.000. Wenn getanzt wird, liegen die Höchstgrenzen draußen bei 750 und drinnen bei 150 Menschen.
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