Bushido
Rapper verliert Rechtsstreit gegen Dark Sanctuary
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Dass Hauptstadt-Rapper BUSHIDO ab und zu in fremdem Revier wildert, wissen wir, seit uns DIMMU BORGIRs „Mourning Palace“ und „Alt Lys Svunnet Hen“ mit Sprechgesang entgegen schallten.
Auch bei den französischen Gothic Metallern DARK SANCTUARY hat sich BUSHIDO bedient, insgesamt bei 13 Songs. Etwas zu freizügig, wie das Hamburger Landgericht heute entschied.
Dem Urteil zufolge dürfen BUSHIDOs Veröffentlichungen, die Songs mit den fraglichen Fragmenten enthalten, nicht mehr verkauft werden. Darunter auch sein Erfolgsalbum „Von der Skyline zum Bordstein zurück“, für das er mit über 200.000 abgesetzten Einheiten Platin erhalten hatte, und auf dem allein acht Titel gegen das Urheberrecht verstoßen. Im Handel befindliche Exemplare müssen laut Gerichtsurteil vom Label zurückgerufen und vernichtet werden. Außerdem betroffen sind Sampler wie z.B. „Bravo Hits 56“ oder „The Dome Vol. 41“, auf denen sich entsprechende BUSHIDO-Songs befinden.
Daneben muss BUSHIDO den Klägern 63.000 Euro an „Billigkeitsentschädigung“ für die immateriellen Schäden bezahlen. Eine Entschädigung für den entstandenen materiellen Schaden wird anhand der Einnahmen ermittelt, die durch den Verkauf der gestohlenen Lieder generiert wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von BUSHIDO vor dem Oberlandesgericht angefochten werden. Mit DIMMU BORGIR konnte er sich damals übrigens außergerichtlich einigen.
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